Garantiebedingung

GEWÄHRLEISTUNG FÜR TRANSPORTWAGEN

  1. Wir garantieren eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit unseres Materials während der Dauer von sechs Monaten von dem Gefahrenübergang an.
  2. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn der Besteller sofort nach Feststellung eines Mangels dem Lieferer schriftlich Mitteilung davon gemacht hat.
  3. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen hat der Besteller dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren; verweigert er dies, ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit.
  4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Lieferteile die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen. Ausgeschlossen sind ferner Schäden, die infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten oder mangelhaften Bodens sowie infolge von Natureinflüssen, wie insbesondere Temperatur, Witterung sowie Einflüssen chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Art auftreten. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht gegenüber Nichtkaufleuten, soweit  nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln des BGB Gewährleistungsansprüche gegeben sind.

GEWÄHRLEISTUNG FÜR LAGERBEHÄLTER

  1. Wir garantieren eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit unseres Materials während der Dauer von zwölf Monaten von dem Gefahrenübergang an.
  2. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn der Besteller sofort nach Feststellung eines Mangels dem Lieferer schriftlich Mitteilung davon gemacht hat.
  3. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen hat der Besteller dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren; verweigert er dies, ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit.
  4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Lieferteile die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen. Ausgeschlossen sind ferner Schäden, die infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten oder mangelhaften Bodens sowie infolge von Natureinflüssen, wie insbesondere Temperatur, Witterung sowie Einflüssen chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Art auftreten. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht gegenüber Nichtkaufleuten, soweit  nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln des BGB Gewährleistungsansprüche gegeben sind.