AGB

ALLGEMEINES

  1. Für alle derzeitigen und künftigen Geschäftsabschlüsse haben die nachstehenden Lieferbedingungen Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich im Liefervertrag abgeändert oder ausgeschlossen werden.Frühere, etwa anderslautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
  2. Sofern der Besteller abweichende Bedingungen stellt, verpflichten uns diese nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  3. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Lieferbedingungen als rechtsverbindlich an.

UMFANG DER LIEFERPFLICHT

  1. Der Umfang der Bestellung ergibt sich aus unserem schriftlichen Angebot bzw. unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
  2. Bei mündlicher oder telefonischer Auftragserteilung ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  3. Änderungen der Lieferung und eventuell dadurch entstehende notwendige Preiserhöhungen sind vorher mit dem Besteller zu vereinbaren.
  4. Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  5. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen unserer Kostenanschläge vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  6. Bei Sonderanfertigungen sind aus technischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % zulässig

 

PREISE

  1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt gesondert in Anrechnung.Gegenüber Nichtkaufleuten sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise für die Dauer von drei Monaten verbindlich.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen sowie Nachberechnungen vorzunehmen, wenn unsere Lieferanten nachträglich auch entsprechend höhere Preise in Rechnung stellen.
  3. Verpackung wie Kisten, Verschläge u. dgl. wird berechnet und bei frachtfreier Rücksendung in wiederverwendbarem Zustand innerhalb von vier  Wochen zu 2/3 des berechneten Preises zurückgenommen. Kartonverpackung wird ebenfalls gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Zahlungsbedingungen sind, wenn nicht anders Vereinbart, im Angebot angegeben und bindend.
  2. Bei Anlagen sind die Zahlungen ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar 1/3 sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Materialauslieferung und 1/3 nach Erstellung der Anlage - soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
  3. Montagerechnungen sind netto Kasse sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar.

LIEFERFRIST

  1. Die Lieferfrist beginnt, sobald durch den  Empfang der Auftragsbestätigung beim Besteller der Vertrag wirksam geworden ist. Bei Änderungen des Lieferumfanges durch den Besteller beginnt die Lieferfrist von neuem zu laufen oder kann von uns anderweitig festgesetzt werden.
  2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft innerhalb der Frist dem Besteller schriftlich angezeigt wird, selbst wenn eine Versendung aus unserem Werk ohne unser Verschulden unmöglich ist.
  3. Bei Nichterfüllung von Pflichten des Bestellers insbesondere von Zahlungspflichten, wird die Lieferung zurückgehalten bis die Verpflichtungen erfüllt sind.
  4. Teillieferungen behalten wir uns vor.
  5. Wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung unsererseits sind in jedem Falle Schadensersatzansprüche des  Bestellers ausgeschlossen. Bei Nichtkaufleuten sind Schadensersatzansprüche des Bestellers jedoch lediglich bei Zufall oder leichter Fahrlässigkeit des Herstellers ausgeschlossen.
  6. Bei Überschreitung der Lieferfrist und nach Ablauf einer vom Besteller eingeräumten angemessenen Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls die Ware bis zum Ablauf  der  Nachfrist nicht versandbereit gemeldet wurde. Bei unverschuldetem Unvermögen von uns oder unseren Lieferanten sowie bei höherer Gewalt fällt das Rücktrittsrecht fort.

 

MONTAGE

  1. Falls eine Anlage an Ort und Stelle montiert zu liefern ist, hat der Besteller rechtzeitig alle für die Montage erforderlichen Vorarbeiten zu leisten. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass Fundamente und Fußböden solide und genau auszuführen und trocken sind. Die erforderlichen Räume sind durch Türen und Fenster verschlossen bereitzustellen und die Materialien an Ort und Stelle bereitzuhalten.
  2. Der Besteller trägt die Kosten für die zur Montage nötigen Hilfsarbeiten sowie für die Stellung des erforderlichen Rüstzeuges und hat dafür zu sorgen, dass Wasser, Heizung, Beleuchtung und ein absperrbarer Raum für die Werkzeuge der Monteure zu Verfügung stehen.
  3. Falls die Arbeiten ohne unser Verschulden unterbrochen werden müssen, wird die dadurch entstehende Wartezeit der Monteure besonders berechnet.

EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung uns zustehenden Forderungen unser Eigentum.
  2. Die gelieferten Waren darf der Besteller weiterverkaufen, falls dies in seinem Betrieb zu den normalen Geschäften gehört. In diesen Fällen tritt der Besteller seine Kaufpreisforderungen gegenüber seinem Käufer an uns ab.

GEFAHRENÜBERGANG UND VERSAND

  1. Bis zum Zeitpunkt, in welchem dem Besteller die Versandbereitschaft gemeldet wird, trägt der Lieferer die Gefahr für die gekauften Waren.
  2. Schäden und Verluste, die auf dem Transport entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
  3. Falls in Ausnahmefällen von uns die Bearbeitung von Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen oder der Versicherung übernommen wird, hat der Empfänger Frachtbriefe mit einem Schadensvermerk bzw. einer Tatbestandsaufnahme und einer Abtretungserklärung an uns einzusenden. Zur Sicherung von Ersatzansprüchen hat der Empfänger in jedem Fall Sorge zu tragen, dass Schäden und Verluste vor Abnahme  der Sendung von den Transportunternehmen auf dem Frachtbrief bescheinigt werden 

 

GEWÄHRLEISTUNG

  1. Wir garantieren eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit unseres Materials während der Dauer von sechs Monaten von dem Gefahrenübergang an.
  2. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn der Besteller sofort nach Feststellung eines Mangels dem Lieferer schriftlich Mitteilung davon gemacht hat.
  3. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen hat der Besteller dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren; verweigert er dies, ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit.
  4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Lieferteile die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen. Ausgeschlossen sind ferner Schäden, die infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten oder mangelhaften Bodens sowie infolge von Natureinflüssen, wie insbesondere Temperatur, Witterung sowie Einflüssen chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Art auftreten. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht gegenüber Nichtkaufleuten, soweit  nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln des BGB Gewährleistungsansprüche gegeben sind.

RÜCKSENDUNGEN

  1. Gelieferte Waren dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis nicht an uns zurückgesandt werden.
  2. Warenrücksendungen infolge Stückzahldifferenzen zwischen Bestell- und Liefermenge, die durch standardisierte Abpackung bedingt sind, werden nicht gutgeschrieben.

MÄNGELRÜGEN 

  1. Der Besteller hat unverzüglich nach Erhalt die gelieferte Ware auf Mängel zu untersuchen und Beanstandungen sofort, spätestens innerhalb von einer Woche, schriftlich zu melden.
  2. Bei begründeten Beanstandungen kann der Besteller nur Preisminderung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist er Kaufmann, so ist er nicht berechtigt, die Annahme oder Bezahlung der Ware zu verweigern oder zu verzögern.
  3. Mängel wegen Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind ausgeschlossen.

WERKZEUGE UND VORRICHTUNGEN 

Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge und Vorrichtungen erwirbt der Besteller keine Anrechte auf die Werkzeuge. Sie bleiben unser ausschließliches Eigentum und unterstehen unserer alleinigen Verwendung.